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Birte Kleine-Benne, Verfassungsbeschwerde, 7.5.2014



Datentransfers koennen zu verschiedenen Formen der Diskriminierung (am Arbeitsplatz, auf Jobsuche, im Gesundheits- und Erziehungswesen, beim Hauskauf, bei der Wohnungsmiete, bei der Kreditvergabe, ) und damit u. a. zu einer Verletzung von Artikel 1, Abs. 1, Artikel 2 Abs. 1 und Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie Artikel 17 Abs. 1 des UN Zivilpaktes fuehren, wenn es etwa zu fehlerhaften oder unvollstaendigen Datenuebermittlungen gekommen ist, diese zudem ueber Intransparenzklausel rechtlich abgesichert sind.











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